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Brandheiss 01/2010

Leitfaden für das neue Jahr
Wenn Sie diese Ausgabe des Newsletters in Händen halten, hat das neue Jahr bereits begonnen. Was in diesem neuen Jahr auf uns zukommen wird können wir kaum beeinflussen. Wir können uns aber darauf so gut wie möglich vorbereiten. Dazu gehört neben ausreichenden technischen Vorkehrungen und einem zielorientierten Ausbildungsprogramm auch eine gediegene, wehrinterne Organisationsstruktur. Ein verlässliches Zusammenspiel zwischen Kommando und Funktionären ist Grundvoraussetzung für die Kommunikation im Abschnitt im Bezirk und mit dem Landesfeuerwehrverband. Ein Blick auf unsere Homepage
www.lfv-vorarlberg.at und, wenn nötig ein Anruf bei unserem Mitarbeiterteam ist bei der Bearbeitung sicher hilfreich und erspart manch unnötigen Zeitaufwand.
Eine wesentliche Verbesserung und Verwaltungsvereinfachung bringt uns allen die  Feuerwehrverwaltungssoftware „SyBos“, die jeder Feuerwehr kostenlos zur Verfügung gestellt wurde. Diese Software bildet die Basis für eine gemeinsame Kommunikationsplattform. In diesem Sinne wünscht das Mitarbeiterteam des Landesfeuerwehrverbandes einen mutigen Start ins neue Jahr und wir bitten um eine vertrauensvolle und kameradschaftliche Zusammenarbeit.

Neuwahlen der Kommandanten – Adressdaten in SyBos
im Zuge der laufenden Kommandantenwahlen müssen die personenbezogenen Stammdaten und allenfalls auch die Daten der gewünschten Postadresse abgeändert werden. Für den Postversand verwendet der Landesfeuerwehrverband ausschließlich die Adressen welche unter der Postadresse hinterlegt sind.

Jahrestätigkeitsbericht und Übungsplan
Mit Hinweis auf den § 13 Abs 1 Anlage II der Feuerpolizeiordnung LGBl. Nr. 17/1949 teilen wir mit, dass eine Übermittlung des Tätigkeitsberichtes nicht mehr notwendig ist, sofern die Feuerwehr ihre Tätigkeiten mit der Feuerwehrverwaltungssoftware syBos dokumentiert . Der Landesfeuerwehrverband greift ausschließlich auf diese Daten zurück.
Ein wichtiger Hinweis betrifft jene Termine die auch außerhalb der eigenen Feuerwehr von Interesse sind. Diese können nach der Erfassung in SyBos automatisch über unsere Homepage veröffentlicht werden.
Erfassung der Einsätze, Tätigkeiten, etc. in SyBosBereits am Beginn des Jahres möchten wir wieder darauf hin weisen, dass mit SyBos ein komfortables Verwaltungssystem zur Verfügung steht. Wenn die Datenerfassung laufend durchgeführt wird, ist am Ende eines Jahres die Erstellung des Jahresberichtes für jede Feuerwehr einfach und ohne großen Zeitaufwand möglich. Am Ende des Jahres werden die erfassten Daten auch für die Auswertung der landesweiten Statistik herangezogen.

Mit öffentlichen Verkehrsmittel
können die Feuerwehrmitglieder seit dem Jahr 2008 kostenlos zu den Lehrgängen an der Landesfeuerwehrschule anreisen. Die Linie 71 bietet direkt vor unserer Haustüre eine Haltestelle „Florianistraße“ an. Mit der Einladung zu den Lehrgängen werden jeweils Gutscheine ausgesandt, die als Gratisfahrscheine benutzt werden können. Nutzen Sie dieses Angebot und belassen Sie die Feuerwehrfahrzeuge für Einsätze in ihrer Gemeinde im Gerätehaus stehen. Schonen Sie auch Ihr privates Fahrzeug und sparen Sie somit Kosten und schonen die Umwelt.

Beiträge zur Unterstützungskassa
Gemäß Beschluss des Verbandstages vom 17. April 2009 in Lingenau ist für das Jahr 2010 ein Betrag von € 1,-- pro Mitglied an die Unterstützungskasse des Landesfeuerwehrverbandes einzuzahlen. Die Vorschreibung für Ihre Feuerwehr wurde Anfang Jänner per Email ausgesandt. Unbedingt zu beachten ist:
Die Überweisungen der Beiträge hat ausschließlich auf jene Bankverbindung zu erfolgen, die auf der Vorschreibung angegeben ist (sofern keine Einzugsermächtigung vorhanden ist). Bankleitzahl: 37422 Konto: 37861. Die Einzahlung muss bis spätestens 1. März 2010 erfolgen, da sonst Verluste von Leistungen aus der Unterstützungskasse riskiert werden.

Vereinfachung im Zahlungsverkehr
Die Bezahlung von Rechnungen und der direkte Bezug von Waren beim Landesfeuerwehrverband möchten wir erleichtern. Wir bieten allen Feuerwehren das in Sybos unter Dokumente hinterlegte Formular für das Einzugsermächtigungsverfahren auszufüllen und dem Landesfeuerwehrverband zu übermitteln.
Jene Feuerwehren, die auf diese Regelung im gemeinsamen Zahlungsverkehr umstellen, können nachstehende Vorteile in Anspruch nehmen:
+ Es wird keine Zahlungsfrist versäumt
+ Die Zahlung erfolgt immer auf die richtige Bankverbindung
+ Sie haben einen geringeren Aufwand in der Verwaltung
+ Sie können alle Artikel beim Landesfeuerwehrverband bargeldlos beziehen
+ Sie erhalten die Belege (Rechnung oder Kassabeleg) monatlich per Post.
+ Der Landesfeuerwehrverband führt einmal pro Monat dieses Einzugsermächtigungsverfahren durch.

Termine Verbandssitzungen und Verbandstag
18.02. – 178. Verbandssitzung (Rechnungsabschlüsse)
16.04. – Freitag 19 Uhr Verbandstag in Lustenau
22.06. – 179. Verbandssitzung (Budget 2011)
13.09. – 180. Verbandssitzung
17.12. – 181. Verbandssitzung
Mit dieser Aufstellung möchten wir Ihnen einen Überblick zu den Verbandssitzungen verschaffen. Diese Termine können auch jederzeit der Homepage
www.lfv-vorarlberg.at entnommen werden. Beachten Sie dabei die Termine Ihrer Anträge für die Verleihung von Verdienstkreuzen. Diese Anträge können ausschließlich auf den Verbandssitzungen genehmigt werden!
Training Brandsimulator
Die Ausbildung der Trainer, die Abstimmungsarbeiten an der Anlage, sowie die Arbeiten betreffend Gewährleistung der Betriebs- und Ausfallssicherheit werden bis zum 31. Jänner 2010 abgeschlossen. Somit können die Übungstermine in den kommenden Tagen in syBos zur Anmeldung freigegeben werden. Detailinformationen können der Homepage
www.lfv-vorarlberg.at entnommen werden.

Lehrgänge Kommandanten-Information
Auch in diesem Jahr ist geplant diese Informationsveranstaltung an einem Abendtermin für alle Kommandanten anzubieten. Eine zeitgerechte Veröffentlichung in SyBos bietet dann die entsprechende Anmeldemöglichkeit und die Entnahme der wichtigen Informationen, wie Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung sowie eine Kurzübersicht zum Inhalt.

Eintrag von Lehrgängen der LFS in die Feuerwehrpässe
Bei allen Lehrgängen wird den Teilnehmern das Lehrgangspickerl ausgehändigt und kann von diesen selbständig eingeklebt werden. Mit Einführung des Feuerwehr-Verwaltungsprogrammes „Sybos“ hat jede Feuerwehr die Möglichkeit sich über die absolvierten Lehrgänge ihrer Mitglieder zu erkundigen. Wenn „Zweitausfertigungen“ von Feuerwehrpässen durch die Feuerwehren ausgestellt werden, kann durch den Aussteller ein Nachtrag der absolvierten Lehrgänge aufgrund der Informationen in SyBos erfolgen. Durch das Sekretariat der Landesfeuerwehrschule erfolgen keine Nachträge in Feuerwehrpässe.
Ab dem Jahr 2010 werden alle Feuerwehrpässe mit einem Strichcode ausgestattet. Der Versand dieser Strichcodes mit einer entsprechenden Anleitung betreffend dem Aufkleben erfolgte bereits im Dezember. Die verantwortlichen Funktionäre in den Feuerwehren werden ersucht dafür zu sorgen, dass die Feuerwehrpässe ordnungsgemäß mit den Strichcodes ausgestattet werden.

Eintrag von anerkannten Lehrgängen anderer Landesfeuerwehrschulen in Sybos
Dies gilt z.B. für Grund-, Funk-, Atemschutz-, Gruppenkommandantenlehrgänge etc. Dieser Eintrag wird durch das Sekretariat der Landesfeuerwehrschule aufgrund der Vorlage einer Originalteilnahmebestätigung erledigt.

Eintrag von Lehrgängen (Kursen) anderer Ausbildungsstätten
Diese sind vom jeweiligen Veranstalter im Feuerwehrpass zu bestätigen oder es kann auf Grundlage der Teilnahmebestätigung ein Eintrag im Feuerwehrpass durch die Feuerwehr erfolgen.
Änderung der Anmeldefristen zu Bewerben in anderen BundesländernInteressierte Gruppen können sich mit dem „Ansuchen um Antretegenehmigung“ (siehe LFV Homepage -> Dokumente -> Bewerbe -> FLA/BFLA) beim Landesfeuerwehrverband anmelden. Nach Einlangen dieses Ansuchens wird innerhalb 10 Tagen eine elektronische Antretegenehmigung erstellt und per E-Mail an den Antragsteller übermittelt. Abschriftlich erfolgt auch eine Information an den veranstaltenden Landesfeuerwehrverband. Die weiteren Schritte wie An- oder Abmeldungen etc. sind von der Antrag stellenden Feuerwehr bzw. Gruppe auf direktem Weg mit dem Veranstalter abzu-wickeln.
Dies gilt für die Teilnahme an Leistungsbewerben nach den gültigen ÖBFV oder CTIF Bestimmungen.
Es müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
Die gemeldete Gruppe sollte auch beim Landesleistungsbewerb in Vorarlberg teilnehmen.
Haben sich mehrere Gruppen einer Feuerwehr zu einem Bewerb in den Bundesländern angemeldet, so hat dieselbe Gruppenanzahl beim Landesleistungsbewerb in Vorarlberg antreten

Feuerwehrleistungsbewerbe 2010
59. Vorarlberger Landesfeuerwehr-Leistungsbewerb, 19. Bewerb um das BFLA und 31. Jugend-leistungsbewerb verbunden mit einem Landesfeuerwehrfest werden in diesem Jahr von der Feuerwehr Tisis gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband veranstaltet. Wir bedanken uns für diese Bereitschaft und wünschen ein gutes Gelingen! Die Orts- und Betriebsfeuerwehren sind eingeladen sich zahlreich zu beteiligen und damit den Leistungswillen und den Ausbildungsstand der Vorarlberger Feuerwehren zu dokumentieren. Die Aussendung der Voranmeldung erfolgt im Frühjahr 2010. Bitte beachten Sie dabei die rechtzeitig angekündigten Anmeldefristen in Sybos.

Bewerter für den Feuerwehrjugend Leistungsbewerb gesucht!
Der Landesfeuerwehrverband Vorarlberg sucht für die heurige Bewerbssaison Jugendbetreuer die interessiert sind, als neue Bewerter beim Jugendleistungsbewerb eingesetzt zu werden. Voraussetzungen sind:
+ mind. seit 3 Jahren aktiver Jugendbetreuer, Jugendleiter bzw. Jugendleiter Stv.,
+ Mindestalter 20 Jahre,
+ Besitz des FLA Gold wird empfohlen, gilt aber nicht als Voraussetzung,
+ Interesse an Jugendleistungsbewerben,
+ Bereitschaft auch an anderen Jugendveranstaltung als Bewerter tätig zu sein.
Wir bitten die Bewerbung mit dem Formblatt „Antrag für Bewerter“ (findet sich im Sybos unter Dokumente) bis spätestens 31. März 2010 an den Landesfeuerwehrverband Vorarlberg, E-Mail
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. mit dem Vermerk „Feuerwehrjugend Leistungsbewerbe“ zu übermitteln.Falls mehr Bewerbungen wie offene Bewerterstellen einlangen, werden diese in Vormerk genommen und voraussichtlich in den nächsten Jahren nach besetzt.

Grundüberholung ATS-Geräte
Der Kommandant ist für die einwandfreie Funktion der in seiner Feuerwehr verwendeten Atemschutzgeräte verantwortlich. Überprüfen Sie daher genauestens die Termine zur vorgeschriebenen Grundüberholung dieser Geräte innerhalb von 6 Jahren. Bei entsprechender Fälligkeit fordern Sie bitte rechtzeitig beim Landesfeuerwehrverband (Sachbearbeiter Werner Fend, Telefon 05522/3510-215 bzw. E-Mail
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ) ein Bestellformular an.
Verlängerung von Feuerwehrführerscheinen
+ Der Inhaber des Feuerwehrführerscheins ist dafür zuständig, dass er sich zeitgerecht um die Verlängerung seines Feuerwehrführerscheines kümmert.
+ Allfällige Untersuchungskosten sind von der Feuerwehr (Gemeinde oder Betrieb, bzw. vom Inhaber des Feuerwehrführerscheines) zu tragen.
+ Die Verlängerung des Feuerwehrführerscheines dürfen alle Feuerwehrärzte und jene Ärzte durchführen, die auch die Atemschutztauglichkeitsuntersuchungen vornehmen. Im Rahmen der Atemschutzuntersuchung fallen dann keine Kosten für die Führerscheinuntersuchung an.
+ Der Arzt verlängert auf dem Originalfeuerwehrführerschein in den dafür auf der letzten Seite vorgesehenen Spalten durch seinen händischen Eintrag (Datum wie lange der Führerschein verlängert wird) die Gültigkeit.

Interschutz 2010 - der Rote Hahn
vom 11. bis 12. Juni wird eine spezielle Reise zu dieser Feuerwehrfachmesse angeboten. Detailinformationen können unter
www.hehle-reisen.com entnommen werden.

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