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Brandheiss 01/2009
Allgemeines Anliegen
Wenn Sie diese Ausgabe des Newsletters in Händen halten, hat das neue Jahr bereits begonnen. Was in diesem neuen Jahr auf uns zukommen wird können wir kaum beeinflussen. Wir können uns aber darauf so gut wie möglich vorbereiten. Dazu gehört neben ausreichenden technischen Vorkehrungen und einem zielorientierten Ausbildungsprogramm auch eine gediegene, wehrinterne Organisationsstruktur. Ein verlässliches Zusammenspiel zwischen Kommando und Funktionären ist Grundvoraussetzung für die Kommunikation im Abschnitt im Bezirk und mit dem Landesfeuerwehr-verband. Ein Blick auf unsere Homepagewww.lfv-vorarlberg.at und, wenn nötig ein Anruf bei unserem Mitarbeiterteam ist bei der Bearbeitung sicher hilfreich und erspart manch unnötigen Zeitaufwand.Eine wesentliche Verbesserung und Verwaltungsvereinfachung brachte im vergangenen Jahr die neue Feuerwehrverwaltungssoftware „SyBos“, die jeder Feuerwehr kostenlos zur Verfügung gestellt wurde.Diese Software bildet die Basis für eine gemeinsame Kommunikationsplattform.In diesem Sinne wünscht das Mitarbeiterteam des Landesfeuerwehrverbandes einen mutigen Start ins neue Jahr und wir bitten um eine vertrauensvolle und kameradschaftliche Zusammenarbeit.
Jahrestätigkeitsbericht und Übungsplan
Mit Hinweis auf den § 13 Abs 1 Anlage II der Feuerpolizeiordnung LGBl. Nr. 17/1949 ersuchen wir alle Orts- und Betriebsfeuerwehren den Tätigkeitsbericht (der anlässlich der Jahreshauptversammlung zur Kenntnis gebracht wird) in elektronischer Form an den Landesfeuerwehrverband
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zu senden. Jene Termine die auch ausserhalb der eigenen Feuerwehr von Interesse sind, können nach der Erfassung in SyBos veröffentlicht werden. Damit werden diese Termine automatisch auf der Homepage des Landesfeuerwehrverbandes angezeigt.
Erfassung der Einsätze, Tätigkeiten, etc. in SyBos
Bereits am Beginn des Jahres möchten wir wieder daraufhinweisen, dass mit SyBos ein komfortables Verwaltungssystem zur Verfügung steht. Wenn die Datenerfassung laufend durchgeführt wird, ist am Ende eines Jahres die Erstellung des Jahresberichtes für jede Feuerwehr einfach und ohne großen Zeitaufwand möglich. Am Ende des Jahres werden die erfassten Daten auch für die Auswertung der landesweiten Statistik herangezogen.
Mit öffentlichen Verkehrsmittel
können die Feuerwehrmitglieder seit dem Jahr 2008 kostenlos zu den Lehrgängen an der Landesfeuerwehrschule anreisen. Die Linie 71 bietet direkt vor unserer Haustüre eine Haltestelle „Florianistraße“ an.Mit der Einladung zu den Lehrgängen werden jeweils Gutscheine ausgesandt, die als Gratisfahr-scheine benutzt werden können. Nutzen Sie dieses Angebot und belassen Sie die Feuerwehrfahrzeuge für Einsätze in ihrer Gemeinde im Gerätehaus stehen. Schonen Sie auch Ihr privates Fahrzeug und sparen Sie somit Kosten und schonen die Umwelt.
Beiträge zur Unterstützungskassa
Gemäß Beschluss des Verbandstages vom 18. April 2008 in Bregenz ist für das Jahr 2009 ein Betrag von € 1,-- pro Mitglied an die Unterstützungskasse des Landesfeuerwehrverbandes einzuzahlen. Die Vorschreibung für Ihre Feuerwehr wurde Anfang Jänner per Email ausgesandt.Unbedingt zu beachten ist:
Die Überweisungen der Beiträge hat ausschließlich auf jene Bankverbindung zu erfolgen, die auf der Vorschreibung angegeben ist (sofern keine Einzugsermächtigung vorhanden ist).Bankleitzahl: 37422 Konto: 37861
Die Einzahlung muss bis spätestens 26. März 2009 erfolgen, da sonst Verluste von Leistungen aus der Unterstützungskasse riskiert werden.
Vereinfachung im Zahlungsverkehr
Die Bezahlung von Rechnungen und der direkte Bezug von Waren beim Landesfeuerwehrverband möchten wir erleichtern. Wir bieten allen Feuerwehren das in Sybos unter Dokumente hinterlegte Formular für das Einzugsermächtigungsverfahren auszufüllen und dem Landesfeuerwehrverband zu übermitteln.
Jene Feuerwehren, die auf diese Regelung im gemeinsamen Zahlungsverkehr umstellen, können nachstehende Vorteile in Anspruch nehmen:
+ Es wird keine Zahlungsfrist versäumt
+ Die Zahlung erfolgt immer auf die richtige Bankverbindung
+ Sie haben einen geringeren Aufwand in der Verwaltung
+ Sie können alle Artikel beim Landesfeuerwehrverband bargeldlos beziehen
+ Sie erhalten die Belege (Rechnung oder Kassabeleg) monatlich per Post.
+ Der Landesfeuerwehrverband führt einmal pro Monat dieses Einzugsermächtigungsverfahren durch.
Termine Verbandssitzungen
17.02. – 172. Verbandssitzung (Rechnungsabschlüsse)
01.04. – 173. Verbandssitzung
22.06. – 174. Verbandssitzung (Budget 2010)
16.09. – 175. Verbandssitzung
10.11. – 176. Verbandssitzung
18.12. – 177. Verbandssitzung
Mit dieser Aufstellung möchten wir Ihnen einen Überblick zu den Verbandssitzungen verschaffen. Diese Termine können auch jederzeit der Homepagewww.lfv-vorarlberg.at entnommen werden. Beachten Sie dabei die Termine Ihrer Anträge für die Verleihung von Verdienstkreuzen. Diese Anträge können ausschließlich auf den Verbandssitzungen genehmigt werden!
Lehrgänge Kommandanten-Information
In diesem Jahr ist geplant diese Informationsveranstaltung an einem Abendtermin für alle Kommandanten anzubieten. Eine zeitgerechte Veröffentlichung in SyBos bietet dann die entsprechende Anmeldemöglichkeit und die Entnahme der wichtigen Informationen, wie Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung sowie eine Kurzübersicht zum Inhalt.
Eintrag von Lehrgängen der LFS in die Feuerwehrpässe
Bei ganztägigen Lehrgängen wird den Teilnehmern das Lehrgangspickerl in den Pass eingeklebt, sofern der Pass mitgebracht wird. Bei den Abendlehrgängen wird das Lehrgangspickerl den Teilnehmern ausgehändigt und kann von diesen dann selbständig in den Feuerwehrpass eingeklebt werden. Mit Einführung des Feuerwehr-Verwaltungsprogrammes „Sybos“ hat jede Feuerwehr die Möglichkeit sich über die absolvierten Lehrgänge ihrer Mitglieder zu erkundigen. Wenn „Zweitausfertigungen“ von Feuerwehrpässen durch die Feuerwehren ausgestellt werden, kann durch den Aussteller ein Nachtrag der absolvierten Lehrgänge aufgrund der Informationen in SyBos erfolgen. Durch das Sekretariat der Landesfeuerwehrschule erfolgen keine Nachträge in Feuerwehrpässe.
Eintrag von anerkannten Lehrgängen anderer Landesfeuerwehrschulen in Sybos
Dies gilt z.B. für Grund-, Funk-, Atemschutz-, Gruppenkommandantenlehrgänge etc.Dieser Eintrag wird durch das Sekretariat der Landesfeuerwehrschule aufgrund der Vorlage einer Originalteilnahmebestätigung erledigt.
Eintrag von Lehrgängen (Kursen) anderer Ausbildungsstätten
Diese sind vom jeweiligen Veranstalter im Feuerwehrpass zu bestätigen oder es kann auf Grundlage der Teilnahmebestätigung ein Eintrag im Feuerwehrpass durch die Feuerwehr erfolgen.
Infos für die Feuerwehrjugend
Informationen über das Zeltlager im Kleinwalsertal finden Sie im Detail unter folgendem Link:www.jugendzeltlager2009.at. Bewerbung für den Wissenstest 2010 können bis Anfang März 2009 beim Landesfeuerwehrverband per Email eingereicht werden (
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), damit eine Vergabe durch die Verbandsleitung noch vor dem Wissenstest 2009 erfolgen kann. Rund 8 Zelte aus Beständen des Landesfeuerwehrverbandes werden zum Verkauf angeboten. Je nach Zelttype belaufen sich die Kosten zwischen EURO 250,-- bis max. EURO 300,--. Interessenten mögen sich per Email (
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) melden. Bei entsprechendem Interesse erfolgt der Zuschlag bzw. die Reihung der verbindlichen Kaufinteressenten nach dem Eingangsdatum des elektronischen Posteingangs.
Änderung der Anmeldefristen zu Bewerben in anderen Bundesländern
Interessierte Gruppen können sich mit dem „Ansuchen um Antretegenehmigung“ (siehe LFV Homepage -> Dokumente -> Bewerbe -> FLA/BFLA) beim Landesfeuerwehrverband anmelden. Nach Einlangen dieses Ansuchens wird innerhalb 10 Tagen eine elektronische Antretegenehmigung erstellt und per E-Mail an den Antragsteller übermittelt. Abschriftlich erfolgt auch eine Information an den veranstaltenden Landesfeuerwehr-verband. Die weiteren Schritte wie An- oder Abmeldungen etc. sind von der Antrag stellenden Feuerwehr bzw. Gruppe auf direktem Weg mit dem Veranstalter abzuwickeln.
Dies gilt für die Teilnahme an Leistungsbewerben nach den gültigen ÖBFV oder CTIF Bestimmungen.
Es müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
+Die gemeldete Gruppe sollte auch beim Landesleistungsbewerb in Vorarlberg teilnehmen.
+Haben sich mehrere Gruppen einer Feuerwehr zu einem Bewerb in den Bundesländern angemeldet, so hat dieselbe Gruppenanzahl beim Landesleistungsbewerb in Vorarlberg antreten.
Abänderungen der Bestimmungen zur technischen Leistungsprüfung Stufe II und Stufe III
Derzeit gibt es nach den gültigen Bestimmungen kein Unterschied in den Bewerbsklassen Silber und Gold.
Die Änderungen für die Stufen Silber und Gold sehen wie folgt aus:
+Vorgangsweise Stufe Silber: Unter den Maschinisten wird das Fahrzeug ausgelost
+Vorgangsweise Stufe Gold: Alle Positionen, außer jener der beiden Maschinisten, werden ausgelost. Unter den Maschinisten wird das Fahrzeug ausgelost. Der geloste Gruppenkommandant sowie beide Maschinisten haben den schriftlichen Test zu absolvieren.
Ergänzungen und Änderungen zu den Bestimmungen für die NassbewerbeBei den Nassbewerbsbestimmungen wird auf die vom ÖBFV ergänzenden Bewerbsbestimmungen hingewiesen.
Einsatzhandschuh Anforderung: mindestens der Kategorie EN388:2003 Kat.: II 4543 allenfalls EN 659:2003 Kat.: III werden zugelassen. Die Bezeichnung „Florianhandschuh“ wird aus den Bestimmungen gestrichen. Die aktuellen Bestimmungen werden auf unserer Homepage zeitgerecht online gestellt.
Feuerwehrleistungsbewerbe 2009
58. Vorarlberger Landesfeuerwehr-Leistungsbewerb, 18. Bewerb um das BFLA und 30. Jugend-leistungsbewerb verbunden mit einem Landesfeuerwehrfest werden in diesem Jahr von der Feuerwehr Thüringen und der Betriebsfeuerwehr Hilti gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband veranstaltet.Wir bedanken uns für diese Bereitschaft und wünschen ein gutes Gelingen! Die Orts- und Betriebsfeuerwehren sind eingeladen sich zahlreich zu beteiligen und damit den Leistungswillen und den Ausbildungsstand der Vorarlberger Feuerwehren zu dokumentieren. Die Aussendung der Voranmeldung erfolgt im Frühjahr 2009. Bitte beachten Sie die rechtzeitig angekündigten Anmeldefristen in Sybos.
Grundüberholung ATS-Geräte
Der Kommandant ist für die einwandfreie Funktion der in seiner Feuerwehr verwendeten Atemschutzgeräte verantwortlich. Überprüfen Sie daher genauestens die Termine zur vorgeschriebenen Grundüberholung dieser Geräte innerhalb von 6 Jahren. Bei entsprechender Fälligkeit fordern Sie bitte rechtzeitig beim Landesfeuerwehrverband (Sachbearbeiter Werner Fend, Telefon 05522/3510-215 bzw. E-Mail
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) ein Bestellformular an.
Aktuelle Bekleidungsrichtlinie
Die neue Bekleidungsrichtlinie steht als neuer Leitfaden bei der Beschaffung und Förderung von Feuerwehrbekleidung ab sofort zur Verfügung. Diese Richtlinie kann unter SyBos -> Portal -> Dokumente (Gruppe: Richtlinien) bei Bedarf abgerufen werden.
Verlängerung von Feuerwehrführerscheinen
* Der Inhaber des Feuerwehrführerscheins ist dafür zuständig, dass er sich zeitgerecht um die Verlängerung seines Feuerwehrführerscheines kümmert.
* Allfällige Untersuchungskosten sind von der Feuerwehr (Gemeinde oder Betrieb, bzw. vom Inhaber des Feuerwehrführerscheines) zu tragen.
* Die Verlängerung des Feuerwehrführerscheines dürfen alle Feuerwehrärzte und jene Ärzte durchführen, die auch die Atemschutztauglichkeitsuntersuchungen vornehmen. Im Rahmen der Atemschutzuntersuchung fallen dann keine Kosten für die Führerscheinuntersuchung an.
* Der Arzt verlängert auf dem Originalfeuerwehrführerschein in den dafür auf der letzten Seite vorgesehenen Spalten durch seinen händischen Eintrag (Datum wie lange der Führerschein verlängert wird) die Gültigkeit.
100 Jahre Berufsfeuerwehr und 150 Jahre Rettungs-Corps der Stadt St. Gallen
Interessierte Feuerwehren können sich über dieses Veranstaltungsangebot unter
Michael Müller
Herderstrasse 4
CH-9000 St. Gallenwww.fwsg.ch
Michael Müller
Telefon +41 71 244 62 56
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erkundigen.
Diese Email ergeht an alle registrierten Feuerwehrmitglieder mit eingetragener Emailadresse. Auf diese Absenderadresse kann nicht geantwortet werden.