IInteressierte Gruppen können beim Landesfeuerwehrverband um eine Antretegenehmigung ansuchen.

Gilt für die Teilnahme an Leistungsbewerben nach den gültigen ÖBFV oder CTIF Bestimmungen.
Es müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Die gemeldete Gruppe muss beim Landesleistungsbewerb in Vorarlberg teilnehmen.
- Haben sich mehrere Gruppen einer Feuerwehr zu einem Bewerb in den Bundesländern angemeldet, so hat dieselbe Gruppenanzahl beim Landesleistungsbewerb in Vorarlberg anzutreten.
Für jede Gruppe ist ein eigenes Ansuchen zu stellen. Sollten mehrere Gruppen einer Feuerwehr ein Ansuchen stellen, so ist den Gruppen eine Nummer anzufügen (zB Musterdorf 1, Musterdorf 2).
Sämtliche Anmeldungen zum Bewerb, Zimmerreservierungen etc. sind direkt mit dem Veranstalter bzw. jeweiligen Landesfeuerwehrverband abzuwickeln. Der Landesfeuerwehrverband übernimmt keine Gewähr auf die Zusage eines Startplatzes.